AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ikarus Festival
1. Veranstalter
Veranstalterin des Ikarus Festival ist die Permanent Entertainment GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Reichenbachstraße 33, 80469 München (nachfolgend „Veranstalter“)
2. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) erlangen zwischen dem Käufer eines Tickets und dem Veranstalter und/oder dem Besucher und dem Veranstalter Gültigkeit. Durch den Erwerb eines Tickets schließt der Ticketkäufer und der Besucher (nachfolgend „Kunde“) mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag ab.
b) Jeder Kunde und Besucher erkennt die Rechte und Pflichten aus diesen AGB mit dem Ticketerwerb bzw. mit Betreten des Festivalgeländes an.
c) Das Ikarus Festival findet auf einem ausgewiesenen Festivalgelände im Gemeindegebiet Memmingerberg statt. Das Festivalgelände umfasst das eigentliche Veranstaltungsgelände, das gesamte Campingareal (regulärer Camping, Car Camping, Caravan) und die Parkflächen.
3. Vertragsschluss
a) Eine Ticket-Anfrage auf der Website enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Das Angebot für den Vertragsschluss geht vom Kunden aus und erfolgt durch die Eingabe aller relevanten Daten in das Bestellformular und dessen elektronische Übermittlung an die jeweilige Vorverkaufsstelle (u.a. Eventbrite, Eventim und sonstige VVK-Stellen). Erst mit Übermittlung einer Bestätigung der Bestellung und Rechnungsstellung durch die VVK-Stelle kommt ein endgültiger Vertrag mit dem Kunden zustande.
b) Eine Bestellung ist nur im für volljährige und vollumfänglich geschäftsfähige Kunden möglich.
c) Eine Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso besteht auch bei Onlinebestellungen kein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
4. Weitergabe von Tickets
a) Die Weitergabe bzw. der Verkauf von Tickets und die damit verbundene Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten ist dem Grunde nach zulässig, es sei denn
aa) dass gegen den Dritten ein Hausverbot besteht und dieser Umstand dem Kunden bekannt war bzw. bekannt sein musste
bb) das Ticket wird zu einem höheren Preis angeboten als der Nennpreis des Tickets
cc) es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.
dd) es handelt sich um ein personalisiertes bzw. nicht übertragbares Ticket
ee) der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. eBay).
ff) die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen (z.B. Rabattcodes, Aktionsmaßnahmen), nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen.
b)
Sollte der Veranstalter feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen unter a) verstoßen hat kann der Veranstalter die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Festivalgelände verweigern bzw. ihn des Geländes verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen 4 a) die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal 2.500,00 EUR fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird durch den Veranstalter im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des Veranstalters wegen des Verstoßes anzurechnen. Der Veranstalter behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in der Zukunft zu verhindern.
c) Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.
5. Einlass zum Veranstaltungsgelände
a) Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Einlass auf das Veranstaltungsgelände und nur für eine Person. Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist (mit Ausnahme eines Wochenendtickets) ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Beim Zutritt zum Festivalgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch das Sicherheitspersonal vor Ort durchgeführt. Das Personal ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
c) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelnen Besuchern den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
aa) das Mitführen von verbotenen Gegenständen (gemäß Ziffer 6)
bb) ein offensichtlicher stark durch Alkohol oder Betäubungsmittel berauschter Zustand des Besuchers
cc) eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers.
dd) eine Verletzung bzw. bewusste Umgehung von jugendschützenden Vorschriften durch den Besucher selbst oder Begleitpersonen
d) Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
e) Vor den Außenbühnen des Veranstaltungsgeländes ist ausreichend Platz für alle Festivalbesucher. Der Zugang auf die Bühnen, VIP-Bereiche, Zelte und Indoor-Bühnen sind begrenzt und bereits auf Grund behördlicher Vorgaben limitiert. Der Veranstalter ist berechtigt den Zugang zu diesen Bereichen bei Erreichen der Kapazitätsgrenze ganz oder teilweise, kurzfristig oder dauerhaft zu sperren. Bei Verlassen dieser Bereich innerhalb des Veranstaltungsgeländes besteht zudem kein Recht auf Wiedereinlass. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.
6. Verbotene Gegenstände
a) Auf dem gesamten Festivalgelände ist das Mitführen von Flaschen jeglicher Art (Flaschen, Dosen, Plastikkanister und/oder sonstige Trinkbehälter), sonstige Glasbehälter, Tieren jeder Art und Größe, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge (sowie deren Fernsteuerung über dem Gelände), Vuvuzelas, Megaphonen, kommerziellen, politischen oder religiöse Gegenständen aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter, Illegale Drogen, Betäubungsmittel, K.o.-Tropfen und Legal Highs (z.B. Badezusätze), Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray und Ähnliches sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art verboten. Auf dem Campingplatz ist das Mitführen und Konsumieren von eigenen Getränken erlaubt, sofern die Behältnisse nicht aus Glas bestehen. Glasflaschen bleiben jedoch auch dort verboten.
b) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen. Sollte das Sicherheitspersonal während der Kontrollen oder im Rahmen ihrer Aufgaben Gegenstände finden, die eine potenzielle Gefahr für die Sicherheit des Festivals und seiner Gäste darstellen, ist das Sicherheitspersonal berechtigt, diese Gegenstände einzuziehen. Das Sicherheitspersonal ist außerdem befugt, nach eigenem Ermessen zu handeln, um die Sicherheit und Ordnung auf dem Festivalgelände zu gewährleisten.
c) Der Veranstalter ist zudem berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
d) Selbstmitgebrachte Getränke sowie Lebensmittel. Ausnahmen sind Unverträglichkeiten, hier muss ein ärztliches Attest mitgebracht werden.
7. Hausrecht / Verhaltensregeln / Fotografieren und Filmen
a) Das Hausrecht wird vom Veranstalter oder durch dessen Personal (einschließlich der eingesetzten Sicherheitsdienste) ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gelten die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Besuchern ist es hierbei u.a. untersagt auf dem Festivalgelände
aa) verbotene Gegenstände mitzuführen,
bb) körperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
cc) Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
dd) außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
ee) bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu beschädigen, bemalen, besprühen oder zu beschmutzen,
ee) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerbsmäßig Handel zu treiben, Werbemaßnahmen oder Marketingaktionen durchzuführen.
ff) Bereiche und Räume zu betreten, die für die allgemeinen Besucher nicht freigegeben sind, bzw. auf Bühnen, Zelte, Traversen o.ä. zu klettern.
b) Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen mittels Smartphones oder Digitalkameras (keine Profiausrüstung) für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Jede darüberhinausgehende Herstellung von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters ist untersagt.
c) Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln verstoßen, können durch den Veranstalter bzw. dessen Personal vom Festivalgelände verwiesen und ihnen gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen werden.
d) Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert das Ticket oder das Festivalbändchen seine Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
8. Veranstaltungsabsage / Veranstaltungsabbruch / Veranstaltungsablauf
a) Wird das Ikarus Festival vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr.
b) Das Ikarus Festival wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des bereits laufenden Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
c) Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer Verschiebung oder Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
d) Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Besucher hierfür keine Haftung.
e) Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch auf dem Festivalgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Auftritten bzw. Konzerten einzelner Künstler, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange die Abweichungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter Festivals gewahrt bleibt.
f) Verspätungen und Abänderungen einzelner Programmpunkte sind möglich. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich online auf der Veranstaltungshomepage oder in der Festival-App bekanntgeben.
9. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
a) Dem Besucher ist bewusst, dass beim Ikarus Festival, insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter ist bestrebt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte sicherzustellen, dass der Besucher durch den Schallpegel keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen.
b) Der Aufenthaltsort vor bzw. auf den jeweiligen Bühnen sowie die Aufenthaltsdauer ist durch den Besucher an die jeweils individuellen Hörgewohnheiten und die damit verbundene Zuträglichkeit anzupassen.
c) Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde.
10. Jugendschutz
a) Für jede Veranstaltung gelten die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
b) Das Ikarus Festival ist ausschließlich ab 18 Jahren. Kindern und Jugendliche unter 16 Jahren ist der Zutritt und der Aufenthalt auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person nicht gestattet.
11. Haftungsbeschränkung
a) Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
b) In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
c) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
d) Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.
e) Teile des Festival Geländes verfügen über unebenen Grund & Boden, vor allem um Olymp und Forst Stage. Dies kann zur Stolpergefahr führen! Mit dem Kauf des Tickets, ist dem Gast diese Gefahr bewusst und nimmt diese in Kauf.
12. Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Festivals, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
13. Datenschutz
Siehe Reiter Datenschutz unter www.ikarus-festival.de
14. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel / Sonstiges
a) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
b) Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
c) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Eine solche Regelung, die dem beabsichtigten Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung treten. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.
d) Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Parkplätze
Das Parken ist auf von der Permanent Entertainment GmbH ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Für einen KFZ Stellplatz auf diesen Parkflächen/-plätzen wird ein Unkostenbeitrag für Personal, Renaturierung und Miete erhoben.
Alle Fahrzeuge müssen bis Montag 15:30 Uhr vom Gelände entfernt werden. Der Fahrer und der Fahrzeughalter sind für das ordnungsgemäße Entfernen des Fahrzeuges unmittelbar nach Veranstaltungsende selbst verantwortlich. Sonst ist die Permanent Entertainment GmbH gezwungen kostenpflichtige Abschleppdienste zu bestellen.
Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.
Das Campen auf den Parkplätzen ist verboten.
16. Müllpfand
a) Beim Erwerb eines Camping-Tickets im Ticket-Shop werden 15 Euro Müllpfand erhoben. 5 Euro dieses Betrags werden bei Abgabe eines vollen Müllsacks rückerstattet. 10 Euro werden als Unkostenbeitrag zur Renaturierung und für Aufräumarbeiten des Campingplatzes berechnet. Der Müllpfand in Höhe von 15 Euro ist nicht rückerstattungsfähig, auch nicht bei Nichtantritt des Festivals bzw. Nicht-Einlösen des Tickets.
b) Während der Veranstaltung sind Abfälle sind an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden zusätzliche Mülltüten kostenlos von den Ordnern verteilt. Herrenlose Gegenstände, insbesondere Abfall und nicht zuordenbare Pfandflaschen, werden im Rahmen der regelmäßigen Reinigungen vom Veranstalter entsorgt.
17. Workshops
Die Teilnahme an sämtlichen Workshops, welche durch andere Gäste durchgeführt werden, erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
18. Comfort Camping
Die Permanent Entertainment GmbH ist berechtigt, etwaige Kosten der Reinigung, Reparatur bzw. Wiederbeschaffung im Nachgang der Veranstaltung in Rechnung zu stellen und einzufordern. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer unterliegen den Einschränkungen gemäß der Regelung in Ziffer 11 (Haftungsbeschränkung) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wertgegenstände können gegen Gebühr in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden. Die Haftung des Veranstalters für Gegenstände, die in Schließfächern deponiert werden, ist ausgeschlossen.
Das Comfort Camping ist ein separater Bereich und ausschließlich mit einem entsprechenden Comfort Camping Ticket zugänglich. Ein reguläres Ticket des Campings berechtigt nicht zum Zugang. Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen.
19. Caravan Camping
a) Mit dem Kauf eines Caravantickets akzeptiert der Käufer die Gültigkeit dieser Campingordnung und die Durchsuchung des Caravans (Wohnmobil, Camper o.ä) auch im stehenden Zustand nach Ankunft auf dem Caravanplatzes auf dem Ikarus Festival. Ebenso akzeptiert der Käufer, dass der Ordnungsdienst ggf. verbotene Gegenstände über die Dauer des Festivals konfisziert und am Haupteingang des Campingplatzes zur Abholung hinterlegt. Sollte sich ein Halter / Mieter eines Caravans die Durchsuchung nicht akzeptieren kann er von Festival ausgeschlossen werden. Für die Auflistung verbotener Gegenstände- siehe Camping FAQ “Welche Gegenstände sind nicht gestattet?”.
b) Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes innerhalb der gebuchten Kategorie. Eine Zuteilung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
c) Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.
d) Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer unterliegen den Einschränkungen gemäß der Regelung in Ziffer 11 (Haftungsbeschränkung) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wertgegenstände können gegen Gebühr in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden. Die Haftung des Veranstalters für Gegenstände, die in Schließfächern deponiert werden, ist ausgeschlossen.
e) Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten.
f) Das Mitführen von Tieren in Park- und Campingbereichen ist nicht erlaubt.
20. Car Camping
a) Mit dem Kauf eines Car Campingtickets akzeptiert der Käufer die Gültigkeit dieser Campingordnung und die Durchsuchung des PKWs (o.ä) auch im stehenden Zustand nach Ankunft auf dem Car Campingplatzes auf dem Ikarus Festival. Ebenso akzeptiert der Käufer, dass der Ordnungsdienst ggf. verbotene Gegenstände über die Dauer des Festivals konfisziert und am Haupteingang des Campingplatzes zur Abholung hinterlegt. Sollte sich ein Halter / Mieter eines Wagens die Durchsuchung nicht akzeptieren kann er von Festival ausgeschlossen werden. Für die Auflistung verbotener Gegenstände – siehe Camping FAQ “Welche Gegenstände sind nicht gestattet?”.
b) Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes innerhalb der gebuchten Kategorie. Eine Zuteilung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
c) Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.
d) Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer unterliegen den Einschränkungen gemäß der Regelung in Ziffer 11 (Haftungsbeschränkung) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wertgegenstände können gegen Gebühr in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden. Die Haftung des Veranstalters für Gegenstände, die in Schließfächern deponiert werden, ist ausgeschlossen.
e) Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten.
f) Das Mitführen von Tieren jeder Art und Größe in Park- und Campingbereichen ist nicht erlaubt.
g) Die maximal zulässige Maße des Fahrzeuges sind 5m Länge, 2,5m Höhe, 2m Breite (bis z.B. VW Bus Größe). Caravane, Wohnmobile sind nicht gestattet. Ein Car Campingticket gilt pro Auto und nur in Kombination mit Fullweekend und Camping Ticket. Der Zugang mit dem Car Camping Ticket auf den Caravan Platz ist nicht gestattet. Ein Car Campingticket gilt ausschließlich für die Car Camping Zone.
h) Das Verlassen der Car Camping Gelände mit dem PKW, während des Festivals ist nicht gestattet.
21. Videoüberwachung Camping
Wir weisen darauf hin, dass das Ikarus Festival Gelände wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.